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Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Auszahlung der 2. Rate der Übungsleiterbezuschussung in der letzten Woche, wurden wir vereinzelt von Vereinen kontaktiert, dass diese keine Möglichkeit sehen, die erhaltenen ÜL/T-Zuschüsse 2020 an die in der Bezuschussungsliste aufgeführten ÜL/T tatsächlich auszuzahlen. Als Begründung wird verständlicherweise sehr oft die Corona-Pandemie genannt, mit dem Argument, dass gar keine Angebote stattgefunden haben, bzw. diese nicht regelmäßig haben stattfinden können.
Zusammenfassung der wesentlichen Punkte zur neuen Übungsleiterbezuschussung:
Zum 01.01.2020 haben sich die Grundlagen für die Bezuschussung und Abrechnung der nebenberuflichen Übungsleiter/innen (ÜL/T) geändert. Die Bezuschussung wurde auf ein ausschließlich online basiertes Verfahren im LSB-Intranet umgestellt. Damit wurde eine Entlastung für die ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Vereinen erreicht. An dieser Stelle weisen wir gerne noch einmal auf die erstmalig in diesem Jahr in Kraft getretene neue RL – 2.3.1 Richtlinie für die Bereitstellung von Zuschüssen für lizenzierte Übungsleiterinnen, Trainerinnen bzw. Übungsleiter und Trainer in Vereinen hin.
Für die Gewährung von Zuschüssen für ÜL/T wird nur noch nach der Gesamtzahl von im Verein tatsächlich tätigen lizenzierten ehrenamtlichen ÜL/T gefragt. Die Anzahl der angeleiteten Übungseinheiten und auch die Höhe der Vergütung werden nicht mehr erfasst! Ebenso ist die Tätigkeit für den ÜL/T im Verein sehr weit gefasst.
Voraussetzung für die Entschädigung der ÜL/T ist, dass diese mindestens einmal im Jahr für den Verein entsprechend der Richtlinie tätig geworden sind.
Fördergegenstand: Der LSB (aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen) und der Landkreis Nienburg/Weser (aus Kommunalen Mitteln) fördern bei uns im Kreissportbund den Einsatz von lizensierten ÜL/T im Übungs- und Trainingsbetrieb in Sportvereinen durch pauschalisierte Vereinszuschüsse.
Fördervoraussetzungen / grobe Arbeitsabläufe:
- Nachweis der Gemeinnützigkeit ( Aufgabe Vereine)
- Online-Meldung und Beantragung (über Bezuschussungsliste) bis zum 31.05. eines Jahres (siehe UelT_Anleitung für Vereine Seite 1-6) (Aufgabe Vereine)
- Der Kreissportbund Nienburg stellt den Vereinen anhand der online gemeldeten ÜL/T (Bezuschussungsliste) auf Grundlage der gültigen Richtlinie, sowie des vom Kreissportbund beschlossenen Verteilungsschlüssels (pro angefangene 80 Vereinsmitglieder darf ein ÜL/T bezuschusst werden) nach dem 31.05. eines Jahres eine Bewilligung (Mittelzuweisung) per Mail zu. In der Mittelzuweisung werden den Vereinen die Zahl der zu fördernden ÜL/T und die Summe der Förderung, aufgeteilt nach LSB-Förderung und Kommunale Förderung (Landkreis) mitgeteilt. Die genannte Fördersumme wird den Vereinen durch den Kreissportbund in zwei Teilbeträgen ausgezahlt.
- Unbare Auszahlung der Vergütung an lizensierte und tätige ÜL/T (Aufgabe Vereine)
- Online-Bestätigung über korrekte Mittelverwendung und Auszahlung an benannte ÜL/T aus der Bezuschussungsliste (siehe UelT_Anleitung für Vereine Seite 6-7) bis 31.01. des Dieses ist im Rahmen der Bestandserhebung ab 20.12. möglich, kann aber auch separat unabhängig von der Bestandserhebung ausgeführt werden. (Aufgabe Vereine)
- Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) an die ÜL/T sind 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. (Aufgabe Vereine)
WICHTIG!!! Sollten Sie Probleme bei der Auszahlung des pauschalisierten Vereinszuschusses für Ihre ÜL/T sehen, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch an uns zur weiteren Abstimmung zu wenden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe