- Neu: D&O-Versicherung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die organschaftlich tätigen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Funktionsträger tragen in besonderer Weise und Umfang Verantwortung und damit einhergehend auch ein höheres Risiko, für Vermögensschäden persönlich in Anspruch genommen zu werden. Die D&O-Versicherung gewährt ihnen Schutz, in dem sie erforderlichenfalls die Abwehr unbegründeter Ansprüche sowie die Kosten einer qualifizierten Rechtsverteidigung über-nimmt. Von berechtigten Ansprüchen werden die Versicherten freigestellt.
Die bestehende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wurde u. a. werthaltig um die Absicherung sogenannter Eigen-schäden erweitert, welche der Verein/Verband aufgrund eine fahrlässig begangenen Fehlers seiner haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen selbst erleidet. Die Versicherungssumme beträgt jeweils 250.000 € je Schadenfall.
- Die Versicherungssumme in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung wurde auf 10 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden erhöht.
Ebenso wurde die Versicherungssumme für Schäden an gemieteten Gebäuden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser auf 5 Millionen € erhöht. Für weitere Mietsachschäden an Gebäuden und deren Einrichtungen beträgt die Versicherungssumme 500.000 €, für sonstige bewegliche Sachen (z.B. Sportgeräte) 50.000 €.
- Neu: Erweiterter Straf-Rechtsschutz mit einer Versicherungssumme von 500.000 €
Funktionsträger sind dem Risiko ausgesetzt, bei einem möglichen Fehlverhalten strafrechtlich belangt zu werden. Erst am Ende steht fest, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. Der bisher versicherte Straf-Rechtsschutz wurde um folgende Leistungsmerkmale wesentlich erweitert:
- Übernahme der Kosten zur Rechtsverteidigung in nichtverkehrsrechtlichen Strafverfahren, auch beim Vorwurf von Vorsatz.
- Kostentragung über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hinaus im Rahmen einer freien Honorarvereinbarung, die von Spezialisten im Strafrecht regelmäßig beansprucht wird.
Erste Fragen dazu wurden bereits bei einer Online Experten-Sprechstunde der Sportregion am 02. Februar beantwortet und können jederzeit an die ARAG Sportversicherung gestellt werden:
ARAG Sportversicherungsbüro Hannover
Telefon: 0511-647200
E-Mail: vsbhannover@arag-sport.de
Weiter unten steht zudem ein Artikel aus dem LSB-Magazin zum Download bereit.