Sportabzeichen - Der Wettbewerb


Zur Förderung des Deutschen Sportabzeichens schreibt der Kreissportbund Nien-burg/Weser (KSB) jährlich einen Wettbewerb aus. Zur Teilnahme werden alle dem KSB angehörenden Vereine und alle im Landkreis Nienburg/Weser ansässigen Schulen aufgerufen.

1. Der Wettbewerb ist in zwei Teile gegliedert, die unabhängig voneinander gewertet werden:
A: KSB - Vereinswettbewerb
B: KSB - Schulwettbewerb



2. Die Teilnehmer werden in folgende Gruppen eingeteilt:

A: Vereinswettbewerb:
1. Vereine bis 400 Mitglieder
2. Vereine von 401 bis 800 Mitglieder
3. Vereine mit mehr als 801 Mitglieder

Für die Zuordnung der Vereine zu der jeweiligen Gruppe sind die Zahlen der Be-standserhebung zum 1.1. eines Jahres maßgebend.

B: Schulwettbewerb:
1. Gruppe A: Grundschulen
2. Gruppe B: Hauptschulen/Realschulen/Gymnasien
3. Gruppe C: Förderschulen/Berufsbildende Schule




3. Sieger sind die Vereine bzw. Schulen, die in ihrer jeweiligen Gruppe im Kalender-jahr prozentual die meisten Sportabzeichen im Verhältnis zu der Mitgliederzahl bzw. Schülerzahl abgelegt haben. Hierfür maßgebend ist die Statistik des KSB Nienburg bzw. die amtlichen Schulstatistik.



4. Vereinsmitglieder, die ihre Sportabzeichenprüfung in Schulen, bei der Polizei oder ähnlichen Einrichtungen ablegen, werden auch für Vereine, denen sie angehören, gewertet, wenn entsprechende Eintragungen in den Prüfkarten vorhanden sind.



5. Die Teilnehmer am Vereinswettbewerb werden in ihren jeweiligen Gruppen folgendermaßen prämiert:

1. Platz: je 180 €
2. Platz: je 120 €
3. Platz: je  80 €
4. Platz: je  40 €



6. Die Teilnehmer am Schulwettbewerb erhalten in den Gruppen A: und B: folgende Prämien:

1. Platz je 100 €
2. Platz je  80 €
3. Platz je  60 €
4. Platz je  40 €
5. Platz je  20 €

Teilnehmer am Schulwettbewerb in der Gruppe C: erhalten folgende Prämien:

1. Platz je  75 € 2. Platz je  50 € 3. Platz je  25 €



7. Die Prämien können nur bei den Veranstaltungen, zu der die betreffenden Vereine und Schulen zum Abschluss des Wettbewerbs im Laufe des ersten Halbjahres des Folgejahres eingeladen werden, entgegengenommen werden. Der Anspruch auf Übergabe der Prämie ist bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung verwirkt.



8. Der KSB behält sich vor, Prämien an Vereine und Schulen, deren Anzahl an Sportabzeichenabsolventen unter 5 % der Mitglieder bzw. Schülerzahl liegen – maßgebend ist die Bestandserhebung bzw. die amtliche Schulstatistik– nicht auszuzahlen.



9. Sportvereine, die in der prozentualen Gesamtwertung des Sportabzeichenwettbe-werbs des Landkreises Nienburg/Weser als Sieger ermittelt werden, erhalten keine zusätzliche Prämie nach dieser Ausschreibung. Die jeweils nachfolgenden Vereine in den Gruppierungen rücken in der Wertung nach.



10. Diese Richtlinien treten ab 1.1.2008 in Kraft.


Mo, 19.07.2010

Urlaub - Geschäftsstelle geschlossen


Sa, 21.08.2010

Bürgerfest&Ehrenamtsmesse 125 Jahre Landkreis Nienburg/Weser


Mi, 25.08.2010, 19:00

Sitzung des engeren Vorstandes


So, 05.09.2010

Aktionstag "Natur sportlich erleben"




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