Häufige Fragen
Wofür steht die Abkürzung KSB?
Das ist der KreisSportBund Nienburg/Weser e.V.
Welchen Organisationen gehört der KSB an?
Der KSB ist die für den Landkreis Nienburg/Weser zuständige Untergliederung des Landessportbundes Niedersachsen. Gleichzeitig ist der KSB Nienburg als e.V. auch eine eigenständie juristische Person, die die Interessen der angeschlossenen Vereine vertritt.
Wer kann Mitglied im KSB werden?
Mitglieder sind alle Sportvereine aus dem Landkreis Nienburg, die die Mitgliedschaft des Landessportbundes erworben haben. Neue Vereine stellen über den KSB-Vorstand einen Aufnahmeantrag.
Mitgliedsbeiträge im KSB ab 01.01.2019?
Kinder (0-14 Jahre) 1,05 €
Jugendliche (15-18 Jahre) 1,60 €
Erwachsene (ab 19 Jahre) 2,75 €
Beträge verstehen sich pro Jahr
Wer entscheidet im KSB?
Höchstes Gremium ist der Kreissporttag, der alle zwei Jahre stattfindet. In den Jahren zwischen zwei Kreissporttagen entscheidet der erweiterte Vorstand über die Haushaltspläne. Die laufenden Geschäfte werden vom engeren Vorstand geführt.
Wie melde ich Sportunfälle?
Bitte melden Sie Sportunfälle mit der entsprechenden Schadenmeldung so schnell wie möglich an die ARAG Sportversicherung. Sport-Schadensmeldung für Unfallschäden (und für Haftpflichtschäden) finden Sie auf der Homepage des Landessportbundes. Dort finden Sie auch den Sportversicherungsvertrag im Wortlaut. Die ausgefüllte und vom Verletzten sowie vom Verein unterschriebene Unfallmeldung muss an die ARAG geschickt werden. Dies geht aufgrund Dokumentenechtheit der Unterschriften nicht per E-Mail oder Fax, sondern lediglich per Briefpost. Die Adresse der ARAG ist im Anschriftenfeld der Unfallmeldung bereits eingedruckt. Der untere Abschnitt der Unfallmeldung ist dem Verletzten auszuhändigen.
Eine Eintragung im Spielbericht ist keine Unfallmeldung!
Warten Sie bitte nach einem Unfall nicht erst ab, welche Folgen sich hierraus ergeben, bevor Sie die Unfallmeldung zur ARAG schicken. Geben Sie die Unfallmeldung vorsorglich immer sofort ab. Wird die Unfallmeldung elf Monate nach dem Unfall abgegeben, sind eventuelle Ansprüche auf Übergangsgelder von zweimal je 1000 € schon nicht mehr geltend zu machen. Die allgemeine Rechtsprechung geht davon aus, dass es grob fahrlässig ist, wenn 12-15 Monate nach einem Unfall noch keine Unfallmeldung abgegeben wurde und dass dies zum Verfall eventueller Invaliditätsansprüche führt.
Welche Änderungen müssen Sie an das Vereinsregister melden?
Eine Ummeldungs-/Veränderungserklärung müssen Sie dem Gericht einreichen wenn,
der Name des Vereins sich ändert
der Sitz des Vereins verlegt wird
die Satzung geändert wird (§ 71 BGB)
der Vorstand wechselt (§ 67 BGB)
Beim Vorstandswechsel kommt es nicht darauf an, ob der komplette Vorstand wechselt oder nur einige Vorstandsmitglieder ausgetauscht werden. Dem Schreiben muss eine Abschrift über die Änderung beigefügt werden. Wurde der Vorstand in einer Mitgliederversammlung neu gewählt, dann ist das Protokoll über die Wahlversammlung beizufügen.
Wichtig: Auch wenn sich die Vertretungsbefugnisse ändern, müssen Sie dies mitteilen.
Quelle: www.vereinswelt.de