Die Stiftung ist im Jahr 2000 von dem gleichnamigen Stifter, einem inzwischen verstorbenen Nienburger Spediteur, gegründet und mit einem namhaften Stiftungskapital ausgestattet worden, das der Stiftungsvorstand werterhaltend anzulegen hat. Der Vorstand darf also lediglich hieraus erwirtschaftete Erträge wie z.B. Zinsen (nur) zu den in der Stiftungssatzung exakt bestimmten Förderzwecken verwenden. Von diesen Stiftungszwecken abweichende Förderungen sind nicht möglich, so sinnvoll sie auch sein mögen.
Die Werner-Ehrich-Stiftung hat es sich dabei u.a. zur Aufgabe gemacht, jungen Menschen zu helfen ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten, z.B. – und dies ist an dieser Stelle wichtig – durch Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen im Landkreis Nienburg. Hierzu zählt insbesondere auch die aktive Teilnahme Jugendlicher an internationalen sportlichen Begegnungen. So fördert die Werner-Ehrich-Stiftung z.B. seit Jahren das internationale Jugendvolleyballturnier „Die Kleine Nienburgerin“ und das Kreis- Kinder- und -Jugend-Turnfest.
Schriftlich einzureichende Förderanträge, die ansonsten an keine besondere Form gebunden sind, sind unter folgenden Voraussetzungen erfolgversprechend:
• Es stehen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch ausreichende Fördermittel der Stiftung zur Verfügung
• Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beigefügt, aus dem sich ergibt, in welchem Umfang der Antragsteller Eigenmittel oder sonstige Zuschüsse einbringen kann und welche konkrete Deckungslücke noch besteht. Eine vollständige Finanzierung der beabsichtigten Anschaffung bzw. Maßnahme durch die Stiftung kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Es werden in aller Regel nur Zuschüsse gewährt.
• Es handelt sich um eine außergewöhnliche, finanziell aufwändige Anschaffung bzw. Maßnahme außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes. Trikotsätze, Bälle, Trainingsanzüge oder –ausstattung, Tore etc. werden daher grundsätzlich nicht gefördert, da dies angesichts der dann zu erwartenden Zahl der Förderanträge die finanziellen Mittel der Stiftung kurzfristig erschöpfen würde.
Diese Einschränkungen sind wichtig, sollten aber niemanden von vornherein entmutigen. Im schlimmsten Fall kann es nur eine – noch dazu kostenlose – Ablehnung geben.
Anträge sind an die Werner-Ehrich-Stiftung, z.Hd. Herrn Peter Vogel, Uhrlaubstraße 3, 31582 Nienburg, zu richten.
Den Internetauftritt der Stiftung, der Ihnen weiterführende Informationen wie z.B. Berichte über bereits bewilligte Projekte bietet, finden sie unter www.we-stiftung.de
Der Vorstand der Werner-Ehrich-Stiftung
Uhrlaubstr.3, 31582 Nienburg
Geschäftsführender Vorstand: Peter Vogel, Bernd Bargemann, Christoph Schäfer
Fon (05021) 97720, Fax (05021) 977 277
p.vogel@wtvgmbh.de , we-stiftung.de.
Volksbank Nienburg BLZ 25690009, Konto 22022100
Finanzamt Nienburg 34/215/10271 – I 1049
Werner-Ehrich-Stiftung fördert Vereinsjugendarbeit
Werner-Ehrich-Stiftung fördert Vereinsjugendarbeit
Der Vorstand der in Nienburg ansässigen Werner-Ehrich-Stiftung stellt seine Möglichkeiten vor, den Jugendsport und die Jugendarbeit in den Sportvereinen des Kreissportbundes Nienburg in nicht unerheblichem Umfang fördern zu können.
Meldung vom 09.03.2009
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