Fristverlängerung bei der Satzungsänderung der Ehrenamtspauschale
Ehrenamtspauschale: Fristverlängerungen für Vereine bis 31. 12. 2010 Sportvereine, die ihre Satzung ändern müssen, um die sog. Ehrenamtspauschale an Vorstandsmitglieder zu zahlen, haben nun bis zum 31. Dezember 2010 dafür Zeit. Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes diese Fristverlängerung beschlossen, um den Tagungsrhythmen der Sportvereine Rechnung zu tragen. Durch die 2007 eingeführte Ehrenamtspauschale wird Vereinen gemäß § 3 Nr. 26a EStG ermöglicht, pauschale Zahlungen an ehrenamtliche Vorstandsmitglieder bis zu 500,- Euro jährlich (oder monatlich 41,66 monatlich) zu zahlen. Da es sich bei der Ehrenamtspauschale um eine Aufwandsentschädigung für die geleistete Tätigkeit im Verein handelt, ist als erstes eine Satzungsgrundlage erforderlich, die es dem Verein gestattet, ehrenamtliche Vorstandstätigkeiten im Verein zu vergüten. Mustersatzungen finden sie auf der Homepage des LSB! [zurück] |
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