Fristverlängerung bei der Satzungsänderung der Ehrenamtspauschale


Fristverlängerung bis zum 31.12.10

Ehrenamtspauschale: Fristverlängerungen für Vereine bis 31. 12. 2010
Sportvereine, die ihre Satzung ändern müssen, um die sog. Ehrenamtspauschale an Vorstandsmitglieder zu
zahlen, haben nun bis zum 31. Dezember 2010 dafür Zeit. Das Bundesministerium der Finanzen hat auf
Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes diese Fristverlängerung beschlossen, um den Tagungsrhythmen
der Sportvereine Rechnung zu tragen.


Durch die 2007 eingeführte Ehrenamtspauschale wird Vereinen gemäß § 3 Nr. 26a EStG ermöglicht, pauschale Zahlungen an ehrenamtliche Vorstandsmitglieder bis zu 500,- Euro jährlich (oder monatlich 41,66 monatlich) zu zahlen.

Da es sich bei der Ehrenamtspauschale um eine Aufwandsentschädigung für die geleistete Tätigkeit im Verein handelt, ist als erstes eine Satzungsgrundlage erforderlich, die es dem Verein gestattet, ehrenamtliche Vorstandstätigkeiten im Verein zu vergüten.

Mustersatzungen finden sie auf der Homepage des LSB!

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Mo, 04.10.2010, 20:00

Kreissporttag der Jugend in Stolzenau


Fr, 29.10.2010, 19:00

Kreissporttag im Hotel Schweizerlust


Sa, 27.11.2010

37. Landessporttag in der Weser-Ems-Halle in Oldenburg


Di, 30.11.2010, 18:30

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